Übertritt in Jahrgangsstufe 5

++ Informationsabend zum Übertritt am Mittwoch, 19. Februar 2025, ab 18 Uhr ++

Dein Weg ans Justus…

Herzlich willkommen! Schön, dass du zu uns kommst. Und nun gehen wir gemeinsam die ersten Schritte.

Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 – wieder mit Online-Anmeldung

Das Justus-von-Liebig-Gymnasium setzt seit 2015 auf die Online-Anmeldung als bequeme und zeitsparende Vorstufe zur Anmeldung vor Ort. Folgende Schritte sind durchzuführen:

1. Online-Anmeldung Ihres Kindes unter:

Der Link ist freigeschaltet ab  15. Februar. Alle Schritte sind selbsterklärend. Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben, stehen an der Schule PCs zum Ausfüllen der Online-Formulare zur Verfügung. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich das Ausfüllen in jedem Falle zuhause.

2. Ausdruck aller bei der Online-Anmeldung ausgefüllten Formulare.

Aus dem freiwilligen Angebot können Sie etwas wählen, müssen aber nicht:

  • Chorklasse (das bedeutet: Schwerpunkt Gesang im Musikunterricht; in der 5. Jgst. eine zusätzliche Musikstunde pro Woche; in der 6. Jgst. verbindliche Teilnahme am Unterstufenchor)

  • Forscherklasse (das bedeutet: in der 5. Jgst. eine Forscherstunde am Nachmittag zusätzlich in geteilter Klasse; Beschäftigung mit spannenden Themen aus den Bereichen Biologie, Chemie, Physik und Mathematik; verstärkte Teilnahme an Wettbewerben)

  • Informationen über das Wahlunterrichtsangebot finden Sie hier. Die Anmeldung dafür erfolgt im September.

Die Anmeldeunterlagen werden in der Woche vom 5. Mai, spätestens am Freitag, 9. Mai, persönlich bei uns abgegeben.

Für die Abgabe der Anmeldeunterlagen vor Ort sind folgende Zeitfenster vorgesehen:

  • Mo, 5. Mai 2025, 14:00 – 18:00 Uhr

  • Di, 6. Mai, bis Fr, 10. Mai, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Sollten Sie an keinem der o.g. Termine Zeit haben, können Sie die Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten einwerfen.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Ausgedruckte und unterschriebene Formulare der Online-Voranmeldung

  2. Übertrittszeugnis im Original (wird einbehalten)

  3. Geburtsurkunde im Original und in Kopie

  4. Passbild

  5. Masernschutz-Nachweis (z. B. Impfpass oder ärztliche Bescheinigung)

  6. ggf. ein Sorgerechtsbeschluss

Sollte Ihr Kind keine Gymnasialempfehlung haben, erhalten Sie bei  bzw. zeitnah nach der Anmeldung alle Informationen zum Probeunterricht.


Probeunterricht

Termin für den Probeunterricht: an drei Tagen, nämlich Di, 13.05.25, Mi, 14.05.25 und Do, 15.05.25. Genauere Informationen zu Terminen und Ablauf werden den Teilnehmern mit gesondertem Schreiben mitgeteilt.

Der gemeinsame Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4, die den erforderlichen Notenschnitt nicht erreicht haben oder aus einer staatlich genehmigten Schule (z. B. Montessorischule) übertreten wollen, findet auch in diesem Jahr für mehrere Gymnasien des Landkreises an einem der Gymnasien statt. Welches der Gymnasien den Probeunterricht abhalten wird, erfahren die Eltern bei der Anmeldung.

Wo der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 einer staatlich genehmigten Schule (z. B. Montessorischule) stattfindet, erfahren die Eltern ebenfalls bei der Anmeldung.


Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4, deren Übertrittszeugnis den Vermerk trägt “für den Besuch eines Gymnasiums geeignet” (Gesamtdurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,33). Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, die diesen Gesamtdurchschnitt nicht erreicht haben, aber trotzdem auf das Gymnasium übertreten wollen, melden sich ebenfalls im untenstehenden Zeitraum an. Diese Schülerinnen und Schüler müssen am Probeunterricht teilnehmen. Die dabei gezeigten Leistungen entscheiden dann über die Aufnahme. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler aus staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen).

Schülerinnen und Schüler, die aus Jahrgangsstufe 5 einer Hauptschule, Mittelschule oder Realschule übertreten wollen, erhalten kein Übertrittszeugnis. Liegt der für den Übertritt benötigte Durchschnitt aus den Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik (bei Haupt- bzw. Mittelschülern: mindestens 2,0, bei Realschülern: mindestens 2,50) bereits zum Halbjahreszeugnis vor, kann und soll im unter Punkt 3 (s. o.) genannten Anmeldezeitraum eine Voranmeldung am Gymnasium erfolgen. Schülerinnen und Schüler aus staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen) müssen sich generell dem Probeunterricht unterziehen. Sie melden sich ebenfalls im unter Punkt 3 (s. o.) genannten Anmeldezeitraum an.
Die endgültige Anmeldung für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Schule erfolgt vom 28.07. bis 31.07.2025 unter Vorlage des Jahreszeugnisses. In diesem Zeitraum können sich auch die Schülerinnen und Schüler anmelden, die den notwendigen Notenschnitt erst zum Jahreszeugnis erreicht haben und sich daher nicht voranmelden konnten.


Bestimmungen zum Übertritt in die Jahrgangstufe 5 des Gymnasiums im Überblick:

  • von der 4. Klasse einer Grundschule:
    Übertrittszeugnis mit Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht

    • bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

    • schlechter als 2,33: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
      Dieser erstreckt sich auf den Lehrstoff der 4. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik.

    • Für Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten (also nicht staatlich anerkannten) Volksschulen (z. B. Montessorischulen) ist in jedem Fall die Teilnahme am Probeunterricht notwendig. Die dort gezeigten Leistungen entscheiden über die Aufnahme.

  • von der 5. Klasse einer Haupt- bzw. Mittelschule:
    Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5

    • bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich

    • schlechter als 2,0: Ein Probeunterricht findet nicht statt. In Härtefällen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Übertritt nach Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz möglich.

    • Für Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen) ist in jedem Fall die Teilnahme am Probeunterricht notwendig. Die dort gezeigten Leistungen entscheiden über die Aufnahme.

  • von der 5. Klasse einer Realschule:

    • Bei Vorliegen der Vorrückungserlaubnis und einem Durchschnitt bis 2,50 aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis uneingeschränkt möglich.

    • Durchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik schlechter als 2,50: Ein Probeunterricht findet nicht statt. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz.

    • Für Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Schulen (z.B. Montessori-Schulen) ist in jedem Fall die Teilnahme am Probeunterricht notwendig. Die dort gezeigten Leistungen entscheiden über die Aufnahme.

Quelle: Kultusministerium Bayern