Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG gilt für alle Schularten. Ausgehend von den Festlegungen der Bayerischen Verfassung BayVerf zu den Themen Erziehung, Bildung, Unterricht und Schulwesen legt es die Rahmenbedingungen für das bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen fest. Jede Schulart legt die für sie im besonderen geltenden Bestimmungen in eigenen schulartspezifischen Schulordnungen fest. Für das Gymnasium gilt hier die Gymnasiale Schulordnung GSO. Darüberhinaus gibt es sogenannte Bekanntmachungen des Kultusministeriums zur näheren Regelung bestimmter Fragen.
Schule in Bayern – die rechtlichen Grundlagen
Die wichtigsten Verordnungen rund um das Thema Schule
(u.a. die Gymnasiale Schulordnung Bayerns GSO)
Bekanntmachungen des Kultusministeriums
(u.a. Lehrerdienstordnung LDO)