„Geburtstagsfeier“ für die Bayerische Verfassung

„70 Jahre Bayerische Verfassung – 70 Jahre Demokratie in Freiheit“: Unter diesem Motto stand die Feierstunde anlässlich des diesjährigen Verfassungsjubiläums am Justus-von-Liebig-Gymnasium.

Am 01.12.1946 war die Bayerische Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen worden. Anlass für die Schülerinnen und Schüler zweier zehnter Klassen, sich im Musik-und Sozialkundeunterricht einmal näher mit dieser Grundlage unseres Staates zu befassen. Das Resultat konnte sich sehen lassen: Sie hatten für den 02.12.16 eine Diskussionsrunde mit Gästen aus dem Landtag vorbereitet, der durch selbstgedrehte Musikvideos zu einzelnen Artikeln der Verfassung bereichert wurde.

70jahrebayverfassung

Foto: Max Brandstetter

Gekommen waren Christine Kamm (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfgang Fackler (CSU) und Bernhard Pohl (Freie Wähler). 90 Minuten lang debattierten die Abgeordneten vor den Schülerinnen und Schülern der 10. Jahrgangsstufe sowie weiteren Gästen über ausgewählte Artikel und waren sich rasch zumindest in einer Sache einig: Die Bayerische Verfassung ist kompakt, klar und präzise formuliert sowie trotz ihres Alters immer noch topaktuell, was sich allein schon an den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zeigt, die sie bietet. Eine „Verwässerung“ der Verfassung durch die ständige Aufnahme immer neuer (Mode)themen wünscht sich keiner von ihnen; Christine Kamm illustrierte ihre eindringliche Warnung vor derartigen Tendenzen durch einen Hinweis auf Verfassungsbestimmungen in Österreich, die sich mit der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen befassen. Aber ohnehin muss in Bayern jede Verfassungsänderung durch einen Volksentscheid bestätigt werden – ein Umstand, der derartige Ergänzungen eher unwahrscheinlich macht.

In anderen Fragen, verlief die Diskussion teils durchaus kontrovers: Wie fördert die Schule „Herz und Charakter“ am besten, wie es in Artikel 131 heißt? Tut Bayern genug für den Umweltschutz, den die Verfassungsväter und –mütter bereits 1946 in Artikel 141 verankert hatten? Wie soll es nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes mit dem Thema „Volksbefragungen“ weitergehen?

Ein inhaltlich interessanter Abend mit sehr gelungenen musikalischen Beiträgen, der vielleicht (hoffentlich!) den einen oder anderen Besucher inspiriert, die Bayerische Verfassung in einer stillen Stunde einmal aufzuschlagen: Es lohnt sich!

Cordula Petersson